Schul- und Individualbegleitung
Gleiches Recht auf Schule und Teilhabe
Um wen geht´s?
Die Schul- und Individualbegleitung ist in der Regel für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf gedacht, die auf Grund von körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten Unterstützung im Alltag benötigen. Die Begleitung wird individuell auf die Bedürfnisse des Kindes angepasst.
Die Assistenz ist in jeder Schulform möglich und kann außerdem die Betreuung in der Freizeit, Unterstützung im Kindergartenalltag sowie eine Betreuung im Hort nach der Schule umfassen.
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung im schulischen Alltag.
Egal ob beim Lernen, bei der Orientierung auf dem Schulgelände oder bei der sozialen Integration – Schulbegleiter helfen, dass alle Schüler am Unterricht teilhaben können.
Die Hauptabsicht ist das Erreichen einer maximalen Selbstständigkeit. Ziele werden individuell festgelegt und auf den Förderbedarf abgestimmt.
Was ist Individualbegleitung?
Individualbegleiter sichern für Kinder mit Behinderung, Einschränkung oder Entwicklungsverzögerung die gleichberechtigte Teilhabe am Kindergarten- oder Krippenbesuch sowie während der Freizeit.
Individualbegleitung können Kinder aller Altersstufen erhalten.
Was machen Schul- und Individualbegleiter?
- Er/Sie ist erster Ansprechpartner.
- Er/Sie arbeitet eng mit Eltern und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften zusammen.
- Er/Sie unterstützt bei der Bewältigung des (Schul-) Alltags.
- Er/Sie stärkt das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen des Kindes oder Jugendlichen.
- Er/Sie erkennt und vermeidet Überforderung.
- Er/Sie überwacht medizinisch notwendige Leistungen.
- Er/Sie gibt emotionale Unterstützung.
- Er/Sie fördert soziale Kompetenzen, Kommunikation und Interaktion.
- Er/Sie achtet immer auf ein richtiges Verhältnis von Nähe und Distanz.
- Er/Sie begleitet bei der individuellen Freizeitgestaltung.
- Er/Sie regt individuelle, altersgerechte Angebote an und führt sie durch.
- Er/Sie schafft Freizeitangebote.
Was dürfen Schul- und Individualbegleiter nicht?
Schulbegleiter assistieren und dürfen nicht die Rolle der Lehrer*innen und Erzieher*innen übernehmen oder eigenständig Unterricht geben.
Die Verabreichung von Medikamenten ist untersagt.
Schul- und Individualbegleiter müssen stets professionell agieren und dürfen persönliche Grenzen nicht überschreiten.
Was macht Valida so besonders?
Unsere Mitarbeiter sind Herzensmenschen.
Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist oft sehr anspruchsvoll und vielfältig. Sie ist physisch und emotional fordernd.
Empathie, Geduld und Kommunikationsfähigkeit setzen wir bei unseren Mitarbeitern voraus. Schul- und Individualbegleiter müssen in der Lage sein, sich in die Situation des Kindes hineinzuversetzen und die notwendige Geduld mitbringen, um individuelle Herausforderungen zu bewältigen.
Die Arbeit erfordert spezifische Kenntnisse über bestimmte Beeinträchtigungen. Neben einer hohen Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter, legen wir viel Wert auf die Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen.
Seit 2015 sammeln wir Erfahrungen auf dem Gebiet der Schul- und Individualbegleitung. Unser Personalbestand ermöglicht kontinuierliche Betreuung und Begleitung – auch bei Ausfall eines Mitarbeiters.
Wir schulen unser Personal sehr verantwortungsvoll, da Unterstützung, Hilfe und Teilhabe in all unseren Arbeitsbereichen eine große Rolle spielt. Professionelle Organisation, ein positives Menschenbild, Teamberatungen und Supervision sichern die Qualität unserer Arbeit und die Motivation unserer Mitarbeiter.
Beantragung – wie funktioniert‘s?
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe wird von den Erziehungsberechtigten beim örtlichen Landratsamt gestellt. Nach Feststellung des Förderbedarfes übernehmen das Jugendamt oder der örtliche Sozialhilfeträger die Kosten.
Wir beraten und unterstützen Sie als Eltern, Angehörige, Lehrer und pädagogische Fachkraft bei der Beantragung der Leistungen.