Ambulanter Dienst

Maßgeschneiderte Unterstützung im vertrauten Umfeld

 

Valida

Den Namen für unser Unternehmen haben wir bewusst gewählt. Abgeleitet vom Fachbegriff „Validation“, „Validieren“ möchten wir damit unsere wertschätzende Haltung im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen ausdrücken.

Unsere Motivation

Unser ambulanter Dienst richtet sich an Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf. Das sind Senioren, Familien und Menschen mit Behinderung und besonderem Hilfebedarf. Ausgehend vom Prinzip der UMSORGUNG steht die Verbesserung der Lebensqualität unserer Kunden im Mittelpunkt. Das geschieht sehr persönlich und ortsnah.

Das Wichtigste ist der Mensch

Das Pflegeteam von Valida besteht aus Herzensmenschen. Das sind erfahrene und bestens ausgebildete Pflegefachkräfte, Pflegehelfer und Betreuungskräfte, deren größte Motivation es ist, unsere Kunden im eigenen Zuhause bestmöglich zu umsorgen.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen bei den Tätigkeiten, die Ihnen schwerfallen. Dies kann Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Haushaltsführung oder bei der Begleitung zu Terminen sein.

Unsere ausgezeichneten Fachkräfte führen außerdem regelmäßig Beratungsbesuche durch, in denen Sie und Ihre Angehörigen über Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen informiert werden. Dabei wird Ihre Situation eingeschätzt und ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Wir legen besonderen Wert auf umfangreiche Schulungen und Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter.

Ambulante Umsorgung von Valida – ein Gewinn für alle

Vertraute Umgebung: Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf fühlen sich in ihrem Zuhause am wohlsten und sichersten. Durch die Betreuung durch Valida im eigenen Heim können sie ihren gewohnten Tagesablauf weitgehend selbst bestimmen.

Individuelle Betreuung: Die Betreuung wird ganz speziell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt. Dabei achten wir bereits bei der Planung auf ausreichend Zeit und Ihre Wünsche.

Erhalt der Selbstständigkeit: Die ambulante Betreuung durch Valida trägt dazu bei, dass unsere Kunden so lange wie möglich selbstständig bleiben und ihre Unabhängigkeit bewahren.

Entlastung für Angehörige: Die Betreuung entlastet Angehörige und gibt ihnen Zeit und Kraft für andere Aufgaben.

Gesellschaft und soziale Kontakte: Durch die Unterstützung des Valida-Teams knüpfen unsere Kunden neue Kontakte, schließen Freundschaften und festigen Beziehungen zu Familienangehörigen.

Demenzbetreuung

Nicht der an Demenz erkrankte Mensch muss sich anpassen, sondern wir passen unser Handeln an die veränderte Wahrnehmung des Kunden an.

Das geschieht über den Abbau von Überforderungsquellen und die Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit. Darauf achten unsere geschulten Mitarbeiter ganz genau. Zwischen dem Kunden und seiner Betreuungskraft baut sich eine innige persönliche Beziehung auf. Unsere Mitarbeiter tauchen ein in die Geschichten und Erinnerungen der an Demenz erkrankten Kunden.

Abrechnung über die Pflegeversicherung

Valida – Pflege und Betreuung Irmscher GmbH verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Pflege und Betreuung können daher von den Pflegekassen übernommen werden.

Unsere Arbeit unterliegt den geprüften Qualitätsstandards der Krankenversicherung und des Medizinischen Dienstes. Valida betreibt auch ein eigenes Qualitätsmanagement.

Unsere Serviceleistungen kompakt

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung in der Häuslichkeit
  • Begleitung zu Terminen, Einkäufen,
  • Freizeitaktivitäten
  • Demenzbetreuung
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Pflegeberatung (s. Erläuterung unten)
  • Familienbetreuung und Freizeitassistenz
  • zeitintensive Betreuung

Pflegeberatung

nach Paragraf 37.3 SGB XI („Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“)

Definition: „Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen. Dies geschieht, indem die Pflege zuhause durch regelmäßige Besuche begleitet wird. Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, haben den Anspruch, diese Beratung einmal im Halbjahr abzurufen.“ Quelle: www.pflege.de